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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 247

1873 - Essen : Bädeker
247 b. h. kein neues Gesetz kann endgültig zu Stande kommen, ohne die Zu- stimmung des Königs und der Leiden Kammern, welche seit 1855 aus einem „Herrenhause" und einem „Hause der Abgeordneten" bestehen. Für die Provinzen stnd berathende Versammlungen (Provinzialstände) angeordnet, und die bürgerlichen Gemeinden werden nach den bestehenden Gemeindeordnungen verwaltet. Schon im Jahre 1849 hatten die Leiden Fürsten von Hohen- zollern dem Könige von Preußen ihr Land, das Stammland des Königshauses, abgetreten, und am 23. August 1851 wurde demselben dort auf dem hochgelegenen Stammschlosse gehuldigt. Zum Gedächtniß dessen stiftete der König den hohenzollern'schen Hausorden mit der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer!" Im Herbste 1857 befiel den König ein Gehirnleiden, von welchem er nicht wieder genas. Er sah sich daher genöthigt, die Regierung seinem ältesten Bruder, dem Prinzen von Preußen, zu übertragen, welcher von nun an den Titel „Prinz-Regent" führte und „im Namen des Königs" regierte. Am 2. Januar 1861 endete ein sanfter Tod die langen und schweren Leiden des Königs. Am 7. Ja- nuar wurde die sterbliche Hülle desselben — wie er es vorher ge- wünscht hatte — in der von ihm erbauten „Friedenskirche" bei Sanssouci'beigesetzt. L6. Wilhelm I., König von Preußen. (1861.) Da Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterließ, so folgte ihm auf dem Throne der Prinz-Regent als König Wilhelm I. Gleich beim Antritt seiner Regierung, am 7. Januar 1861, erließ der König eine Ansprache an sein Volk. Darin sagte derselbe unter Anderm: „Dem Könige" (Friedrich Wilhelm Iv.), „der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der glorreichen Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten. Dies hohe Vermächtniß meiner Ahnen will ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe ich mich von einem so treuen und tapfern Volke, von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Leben walten. — Ich will das Recht des Staats befestigen und ausbauen und die Institutionen, welche Friedrich Wil- helm Iv. ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit wel- chem ich die Regentschaft übernahm, werde ich die Verfassung und die Gesetze des Königreiches schirmen. Möge es mir unter Gottes gnädigem Beistände gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stel- lung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Ge- schichte, seiner entwickelten Heeres-Organisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß." — Ja — „zum Heile Aller" — mußte Preußen unter den deutschen Staaten eine andere Stellung einnehmen als bisher. Denn der deutsche Bund hatte in dem halben Jahrhundert seines Bestehens sich stets un-

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 249

1873 - Essen : Bädeker
249 nahmen zur Befreiung der Herzogthümer Schleswig-Holstein von der Vergewaltigung der Dänen. Preußen hatte Österreichs Theilnahme an dem Kriege gewünscht, um die Einmischung des Auslandes in diese deutsche Angelegenheit abzuhalten, andererseits aber auch, um in der Leitung derselben nicht von den Mittel- und Kleinstaaten am Bunde abhängig zu sein. Österreich hielt seine Betheiligung für rathsam, um Preußens Schritte im Norden zu beobachten und diesem die Vortheile des Sieges nicht allein zu überlassen — und» so wurden denn die beiden deutschen Großmächte hier Bundesgenossen im Kampfe um Schleswig-Holstein. Ä?. Der Schleswig-Holstein'fche Krieg. (1864.) Seit gar langer Zeit standen die deutschen Herzogthümer Schleswig-Holstein unter der Regierung der Könige von Däne- mark. Dabei blieben aber die alten Grundsätze bestehen, wonach die Herzogthümer nicht mit Dänemark vereinigt, sondern als selbstständige, fest mit einander verbundene Staaten — „up ewig ungedeelt“ — bestehen bleiben und nach eigenen Landesgesetzen regiert werden sollten. Schon in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts fing man aber in Dänemark an, das hergebrachte Recht der Herzogthümer zu verdunkeln, den Bewohnern deutsche Sitte und deutsche Sprache zu verküm- mern und dafür in Kirche und Schule ihnen das Dänische aufzu- dringen. Standhaft widersetzten die Schleswig-Holsteiner sich diesen Versuchen. Das ging unter vielen Wechselfällen so fort, bis der König Christian Ix. am 18. November 1863 eine neue, vom dänischen Reichsrath genehmigte Verfassung unterzeichnete, nach welcher das Herzogthum Schleswig von Holstein getrennt und der dänischen Monarchie einverleibt werden sollte. Da hierin eine offenbare Ver- letzung -des Rechtes der Herzogthümer lag, so forderten Österreich und Preußen den König Christian auf, diese Verfassung zurückzunehmen. Die Aufforderung blieb ohne Erfolg — und so mußte denn der Krieg entscheiden, den jetzt Österreich und Preußen gemeinschaftlich unter- nahmen. Im Januar 1864 rückten die vereinigten Österreicher und Preußen, 45,000 Mann stark, in Holstein ein. Am 2. Februar wurden die Schanzen bei Mifsunde von den Preußen beschofien, und als die Österreicher bis zu dem von den Dänen besetzten „Danne- werk", einem durch Wall und Graben, durch Schanzen und Forts besetzten Damm, vorgedrungen waren, hatten die Dänen sich bereits nach Norden zurückgezogen. Unweit Flensburg wurden sie von den Österreichern eingeholt und bei Oversee am 6. Februar geschlagen. Am 9. Februar rückten die ersten Preußen in den Sundewitt ein. Nach einer längeren Belagerung und Beschießung der „Düppeler Schanzen" erfolgte am 18. April der denkwürdige Sturm auf dieselben. Um 2 Uhr Nachmittags waren die Schanzen in Besitz der Preußen und das ganze Festland Schleswigs von den Dänen befreit.

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 259

1873 - Essen : Bädeker
259 83. Der norddeutsche Bund. (1867.) „Einigung Deutschlands unter Preußens Führung!" -- das war schon seit langer Zeit das Ziel der Wünsche und Bestrebungen aller Vaterlandsfreunde gewesen. Nach diesem Ziele hin hatte König Wilhelm I. durch die glänzenden Erfolge des Krieges einen gewal- tigen Schütt vorwärts gethan. Preußen ging aus demselben als die alleinige, leitende Großmacht in Deutschland hervor. Nach her- gestelltem Frieden war es daher des Königs erste Sorge, auf Grund der Friedensverträge alle norddeutschen Staaten von der Nord- und Ostsee bis zum Main und Erzgebirge zu einem mächtigen „norddeutschen Bund" zu vereinigen — und in demselben aus dem getrennten preußischen Staatsgebiet einen starken, fest zusammenhangen- den Kern zu bilden. Zu diesem Zwecke wurden das Königreich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen, das Herzogthum Nassau, die freie Stadt Frankfurt am Main und die Herzog- thümer Schleswig-Holstein durch ein Gesetz mit dem preußischen Staate für immer vereinigt. Sie bilden seitdem die drei neuerworbenen Provinzen: Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein. Das Gebiet des norddeutschen Bundes umfaßte bei feiner Grün- dung 22 Staaten: Preußen, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, -Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Weimar, -Coburg-Gotha, -Altenburg, -Meiningen, Schwarzburg- Sondershausen, -Rudolstadt, Reuß-Greiz, -Schleiz, Anhalt, Lippe-Detmold, -Schaumburg, Waldeck, Lübeck, Bremen, Hamburg und den nördlich vom Main gelegenen Theil des Großherzogthums Hessen. Statt des losen Bandes, welches die deutschen Staaten zur Zeit des „deutschen Bundes" nur zum Schein umschlang, wurde in der „Verfassung des norddeutschen Bundes" ein festeres Band geknüpft „zum Schutze des Bundesgebietes und des inner- halb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes." Die Gesetzgebung des Bundes wurde ausgeübt durch den Bun- desrath und den Reichstag. Der Bund es rath bestand aus den Vertretern der Regierung eines jeden zum Bunde gehörenden Staates, der Reichstag aus den gewählten Abgeordneten des Volkes. Zu einem Bundesgesetze war die Übereinstimmung der Beschlüsse beider Versammlungen erforderlich. ^ An der Spitze des Bundes stand als Vundes-Prästdent der König von Preußen, welcher den Bund völkerrechtlich zu ver- treten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten einzugehen und Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt war. Die gesammte Land- und Seemacht des Bundes war^eine einheit-

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 456

1873 - Essen : Bädeker
456 Ausland zurück war; jetzt wußte er aber auch, was er thun und wü er es angreifen müsse, um den Grund zu seiner Bildung zu legen. Und wenn es ihm auch nicht gelang, alles so herzustellen, wie es vor seiner Seele stand, vorzüglich da er die längste Zeit seiner segensreichen Regierung mit auswärtigen Feinden Krieg zu führen hatte, so hat er doch den Ruhm für sich, eben dadurch, daß er sich nicht schämte, noch als Mann und Kaiser Lehrling zu sein, seinem Volke für alle Folgezeit unendlich viel genützt zu haben. 27. Washington. Franklin. Der nördliche Theil Amerikas wurde erst spät von den Europäern angebaut; denn die ganze Gegend schien ihnen bei ihrer ersten Landung nur eine große Wildniß und das Klima sehr rauh zu sein. Dichte Urwälder, in denen wilde Indianer ihr Wesen trieben, und unermeßliche Sümpfe schreckten die ersten Europäer von diesen unwirthlichen Gegenden ab, in welchen sie nicht, wie an den schönen Küsten Mexiko's und Peru's, Gold und Silber zusammenraffen konn- ten. Erst 1584 wurde von England aus die erste Kolonie gegründet und zu Ehren der Jungfrau-Königin Elisabeth Virginien genannt. Dies erste Beispiel fand bald Nachahmung. Zwar hatten die ersten Colonisten viel von den Angriffen der Wilden zu leiden, allmählich aber trat ein erträglicher Verkehr, besonders durch den Handel, zwischen den Ureinwohnern und den Ansiedlern aus Europa ein. Mit jedem Jahre kamen nun Einwanderer auch von anderen euro- päischen Nationen herüber, größtentheils unternehmende, freiheitsliebende Männer, die, um den kirchlichen oder bürgerlichen Bedrückungen im Mutterlande zu entge- hen, in dem neuen Erdtheile einen Zufluchtsort suchten und fanden. So entstand eine lange Reihe von Niederlassungen und von Ansiedler-Gebieten oder Provinzen, unter denen Pensilvanien mit der Hauptstadt Philadelphia sich besonders hervorthat. Alle Colonisten, aus welchem Lande sie immer waren, erkannten die Ober- hoheit Englands an und trieben fast ausschließlich Handel mit diesem Reiche; England seinerseits pflegte auch die nordamerikanischen Kolonien und schützte sie gegen alle auswärtige Angriffe. Es brachte sie durch großen Aufwand zu einer solchen Blüthe, daß die Zahl der Bürger binnen 150 Jahren zu drei Millionen anwuchs. Deshalb verlangte aber England auch Abgaben, welche die Ameri- kaner jedoch nur unter der Bedingung entrichten wollten, daß sie dieselben durch ihre Abgeordneten, welche man in das englische Parlament aufnehmen sollte, erst bewilligten. England bedachte nicht, daß den Staatsbürgern, welche gleiche Pflichten haben, auch gleiche Rechte gebührten, und daß man die Mündiggewor- denen auch als solche behandeln und ihnen Theilnahme an der Gesetzgebung und Steuerumlegung zugestehen müsse; es wies die Forderungen der Amerikaner zu- rück, legte ihnen die Stempelakte, nach der sie zu allen kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen Stempelpapier gebrauchen sollten, und dann die Zollaktc auf, die für die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Bleiweiß eine mäßige Abgabe verlangte. Der Ausführung beider Verordnungen, als ohne ihre Zustimmung gegeben, widersetzten sich die Colonisten thätlich und wurden in der Überzeugung von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen dadurch bestärkt, daß die Engländer beide Gesetze wieder zurücknahmen, nur daß vom Thee ein Einfuhr- zoll noch entrichtet werden sollte. Als nun 1773 im Hafen von Boston drei mit Thee beladene englische Schiffe einliefen, widersetzten sich die Einwohner der Ausladung, und als diese von dem englischen Statthalter erzwungen werden wollte, überfiel ein Hause Vermummter die Schiffe und warf 342 Kisten Thee ins Meer. Dieser Gewaltstreich war die Losung zu einem Kriege, der erst 1783 beendig: wurde. Die Provinzen traten in Philadelphia durch Abgeordnete in einen Bund zusammen, sie bewaffneten sich gegen England, zogen die Wilden und auch

5. Nr. 22 - S. 10

1904 - Breslau : Hirt
10 Europa im allgemeinem 8 9. die Wandervölker (Nomaden), deren Reichtum in Viehherden besteht, mit denen sie umherziehen. Bildung verbreitet sich nur dann unter einem Volke, wenn es feste Wohnplätze hat, Ackerbau, Gewerbe und Handel treibt. e. Religion. Ganz ohne Religion ist kein Volk der Erde. Die christliche Religion zählt über 550 Millionen Bekenner. Sie hat sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Hanptbekenntnisse (Konfessionen, Kirchen) geteilt; die bekanntesten sind: 1) die römisch-katholische, 2) die griechisch-katholische, 3) die evangelisch-lutherische und evangelisch-reformierte (zusammen ost die protestantische genannt). Außer diesen gibt es noch zahlreiche christliche Sekten. Zu den Religionen, die nur einen Gott ver- ehren, gehören außer der christlichen noch die mosaische (jüdische) und die mohammedanische (Islam). Die Völker, welche mehrere Götter verehren, nennt man Heiden. Die meisten Bewohner Europas bekennen sich zur christlichen Religion. In N.-Afrika und Vorder-Asien gehört die Mehrzahl der Bewohner zum Islam. In dem übrigen Afrika und Asien, sowie in Amerika und Australien sind die Eingeborenen zum größten Teil noch Heiden. Doch arbeiten unter ihnen Missionare. Inden sind über die ganze Erde zerstreut. Etwa 740 Millionen Menschen sind noch Heiden. d. Staatsverfassung. Die Menschen bilden eine Menge von Ge- sellschaften, die sich unter bestimmten Gesetzen vereinigt haben, um in Ruhe und Sicherheit miteinander zu' leben. Solche Menschengesellschaften nennt man Staaten. Die Staaten werden entweder von einem erblichen Fürsten (Kaiser, König, Großherzog usw.) beherrscht und heißen dann Monarchien (Kaiserreich, Königreich usw.), oder sie wählen sich ein Oberhaupt (einen Präsidenten) immer nur auf wenige Jahre und heißen dann Freistaaten oder Republiken. Wenn in einem Staate die Unter- tanen dem Monarchen gegenüber rechtlos sind, so ist der Staat eine Despotie (z. B. Persien), der Monarch ein Despot. Hat in einem Staate der Monarch allein die gesetzgebende Macht, so ist der Staat eine unbeschränkte Monarchie (z. B. Rußland). Wird aber der Staat nach einer Verfassung (Konstitution) regiert, kraft deren auch die Volksvertretung bei der Gesetzgebung beteiligt ist, so ist er eine beschränkte oder konsti- tutionelle Monarchie (z. B. Preußen). Nur die ganz wilden, umher- schweifenden Völker bilden keine Staaten; die einzelnen Familien derselben gehorchen nur ihren Oberhäuptern. Alle lassen sich höchstens öou dem Bejahrtesten oder Stärksten unter ihnen als Häuptling regieren. — Die Ausdrücke Staat und Volk sind nicht zu verwechseln. Ein Volk kann mehrere Staaten bilden (z. B. das deutsche Volk); wiederum können in einem Staate mehrere Völker wohnen (z. B. in Rußland, in Österreich- Ungarn, in der Türkei). Iii. Europa. § 9. Europa im allgemeinen, a. Lage. Europa ist von Asien durch das Urälgebirge, den Urälfluß und den Kaspischen See getrennt.

6. Nr. 22 - S. 68

1904 - Breslau : Hirt
68 § 31. Friedrich Wilhelm Ii. und die Französische Revolution. Verhältnisse, in der Abschaffung des Christentums u. s. w. das Heil des Volkes erblickten. Darum fanden die Rufe nach Freiheit und Gleichheit, die aus Nord- amerika herübertönten, in Frankreich offene Ohren. Dort hatten sich in langem Kampfe die englischen Kolonieen von ihrem Mutterlande losgerissen und zu der Republik der „Vereinigten Staaten" zusammengeschlossen. Die Unzufriedenheit wuchs im französischen Volke in erschreckender Weise. 1774 starb Ludwig Xv., und Ludwig Xvi. bestieg den Thron. Das war ein einfacher, edler Mann, der mit seiner Gemahlin, einer Tochter Maria The- resias, die aber den Franzosen als Ausländerin verhaßt war, des Landes Bestes wollte. Aber das Verderben konnte er nicht aushalten; er mußte die Sünden seiner Väter büßen. 3. Ausbruch der Revolution. Ludwig Xvi. berief 1789 die National- versammlung; die sollte raten helfen, wie die Geldnot beseitigt werden könne. Da aber die Vertreter des Adels und der Geistlichkeit ihre Vorrechte nicht ausgeben wollten, so erklärten die bürgerlichen Abgeordneten, daß sie allein die wahren Vertreter des Volkes seien. Durch die Erstürmung der Bastille (eines großen Gefängnisses in Paris) (14. Juli) und durch seine von einem wüsten Pöbelhaufen erzwungene Übersiedelung von Versailles nach Paris sah sich der König genötigt, alle Wünsche der Nationalversammlung zu erfüllen. Der Staat erhielt eine neue Einteilung, die Macht des Königs wurde ungemeiu beschränkt, der Adel und die Geistlichkeit verloren alle Vorrechte, die Kirchengüter wurden eingezogen und die Mönchsorden auf- gehoben. Alles dies erkannte der friedliebende König an; aber noch war man in Paris nicht zufrieden, darum floh der um seine Sicherheit besorgte König im Juli 1791 aus Paris. Aber er wurde erkannt, zwangsweise nach der Hauptstadt zurückgeführt und hier wie ein Gefangener gehalten. Schließlich erklärte man ihn für abgesetzt. Er wurde als Landesverräter zum Tode verurteilt und unter dem Jubelgehenl des entmenschten Pöbels am 21. Januar 1793 hingerichtet. Seine unglückliche Gemahlin ereilte das- selbe Geschick. — Eine wahre Schreckensherrschaft begann nun in Frank- reich. Auf den bloßen Verdacht hin, Feinde der neuen Regierung zu sein, wurden Tausende eingekerkert und ohne Recht und Urteil dem Fallbeil (Guillotine) überliefert. Dazu herrschte eine schreckliche Hungersnot. Nie- mand mochte mehr arbeiten; kein Mensch traute mehr dem andern; darum stockten Handel und Gewerbe. Alle Kreise litten Not, die jeweiligen Macht- haber und deren Freunde ausgenommen. Diese Freiheitsapostel schwelgten und bereicherten sich und zeigten sich als die schlimmsten Tyrannen. Robespierre, Danton und andere Schreckensmänner herrschten unumschränkt. Das Christentum und die christliche Zeitrechnung wurden abgeschafft, dafür wurde die Tugend und die menschliche Vernunft an heiliger Stätte ver- ehrt; der liebe Gott galt als abgesetzt. Nachdem Robespierre seine Ge- nossen dem Henker überliefert hatte, endete auch er, des Verrates an der Republik angeklagt, unter der Guillotine. Und nun traten gemäßigtere Männer an die Spitze der Regierung.

7. Nr. 22 - S. 80

1904 - Breslau : Hirt
80 § 35. Friedrich Wilhelm Iv. druck, ohne Ansehen der Person. Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen!" Und in diesem Geiste waltete er mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer bayrischen Prinzessin. Sie unterstützten eifrig christliche Vereine, die damals entstanden zur Pflege religiösen Sinnes und christlicher Nächstenliebe, so den Gustav Adolf Verein, der die Evangelischen in der Zerstreuung unterstützt, und die Vereine für die innere Mission. Diese gründen und unterhalten Waisen-, Rettungs- und Krankenhäuser, Kinderbewahr-Anstalten, Herbergen zur Heimat, Sonntagsschulen und Jüng- lingsvereine. Vor allem sind die Diakonissen-Anstalten zu nennen, deren erste Pastor Fliedner zu Kaiserswerth am Rhein gründete. Friedrich Wilhelm Iv. stiftete 1847 die große Diakonissen-Anstalt Bethanien in Berlin. 3. Der König pflegte aber auch Künste und Wissenschaften. Drei- hundert neue Kirchen hat er erbaut und sehr viele wiederherstellen lassen. Er begann den Ausbau des Kölner Domes und des Hochmeisterschlosses zu Marienbnrg. Die Stammburg seines Hauses im von ihm erworbenen Hohenzollernlande ließ er erneuern. In Berlin errichtete er viele herrliche Bauwerke und Denkmäler, vor allem das Denkmal Friedrich des Großen. — Die bedeutendsten deutschen Gelehrten, Maler, Bildhauer und Musiker rief er in sein Land Der große Gelehrte und Forscher Alexander von Humboldt war sein Freund. — Er legte den Grund zur preußischen Flotte und erwarb von Oldenburg den Jahdebusen zur Anlegung eines Kriegshafens. — Die Zahl der Eisenbahnen wuchs alljährlich; die elektrische Telegraphie wurde eingeführt. Großartige Fabriken entstanden während seiner Regierungszeit, so die Maschinen- fabrik von Borsig in Berlin und die Gußstahlfabrik von Krupp in Essen. Auch für die Landwirtschaft sorgte der König unausgesetzt; mehr als 200 Quadratmeilen bis dahin öden Landes wurden urbar gemacht. 4. Gewaltige Unruhen erschütterten 1848 ganz Europa. Sie gingen wieder von Paris aus, wo man abermals eine Republik aufgerichtet hatte. Auch in Deutschland und besonders in Preußen gab es viele Unzufriedene; sie verlangten, auch an der Gesetzgebung teilnehmen zu dürfen. Da der König sich ihren Forderungen nicht sofort fügen konnte, so brach auch in Berlin ein Aufstand aus, der aber nach heftigem Straßenkampfe von dem Militär niedergeworfen wurde. Trotzdem der König gesiegt hatte, sandte er doch in friedfertiger Weise seine Soldaten aus der Hauptstadt hinaus, um dem Blutvergießen Einhalt zu tun. Am 31. Januar 1850 gab er seinem Volke eine Verfassung. Nach derselben werden die Gesetze vom Könige, dem Herrenhause und dem Abgeordnetenhause gemeinschaftlich festgestellt. Und nun kehrte das Vertrauen zwischen Fürsten und Volk wieder zurück. 5. Zurückweisung der Kaiserkrone. In jener Zeit wünschten viele edle Deutsche, daß Deutschland aus seiner Zerrissenheit zu größerer Einig- keit geführt werde. Abgeordnete aller Stämme hatten sich zu Frankfurt a. M. versammelt, und diese ließen dem König Friedrich Wilhelm Iv..

8. Nr. 22 - S. 40

1904 - Breslau : Hirt
40 Des Deutschen Reiches Verfassung. 8 61. und wenig anmutig. Hier und da gibt es mit Geröll überlagerte Strecken. In den Flußniederungen ziehen sich häufig lange Snmpfvertiefungen hin; sie werden in Bayern Möser (Einzahl — Moos), in Schwaben Riede genannt. Sie sind für den Ackerbau ganz unbrauchbar. Die Dörfer sind sehr weitläufig angelegt. Im Donautal lagert guter Boden, der viel Ge- treide liefert. — Im Maingebiet ist das Klima mild. Am untern Main und in der Pfalz wird Wein gebaut. Die Bewohner (Franken) zeigen hier mehr Kunstsinn und Gewerbfleiß als die der Bayrischen Hochebene. Sie sind zum Teil evangelisch. — In ganz Bayern ist die Viehzucht bedeutend, besonders in den Alpengegenden. Das Nationalgewerbe ist die Bierbrauerei. Nürnberger Spielwaren und Berchtesgadener Schnitzereien in Holz und Horn erfreuen sich eines Weltrufes. Der Handel ist lebhaft, besonders in Nürnberg und Augsburg. In München, Erlangen, Wiirzburg sind Uni- versitäten. Mehr als % der Bewohner bekennen sich zur römisch-katholischen Kirche. München, Hptst., an der Isar, 500 000 E., mit herrlichen Bauwerken, Univers., viele Bierbrauereien. In der Nahe ist die Ruhmeshalle, in der die Büsten berühmter Bayern aufbewahrt werden. Augsburg, am Lech, 90 000 E., bedeut. Hdlst. In ihr die Fuggerei, d. i. eine Straße von 50 Häusern, in denen arme, rechtschaffene Leute umsonst Wohnung haben. Die Fuggerei hat ihren Namen von einem Augsburger Handelsherrn, Fugger genannt, der so reich war, daß er an Kaiser Geld leihen konnte. In der Nähe das Lechfeld, wo Otto I. 955 die Ungarn schlug. Ingolstadt, starke Festg. Regens- burg. In der Nähe die Walhalla, ein Marmortempel mit den Bildsäulen berühmter deutscher Männer. Pas sän, schön gelegen an der Mündung des Inn, durch eine Feste geschützt. Würuöerg, a. d. Pegnitz, 260 000 E., erste Handels- und Fabrikstadt Bayerns. „Nürnberger Tand geht durchs ganze Land." Nürnberg hat die altertümliche Bauart großenteils treu bewahrt. An dem obern Stockwerk der Häuser sieht man viele zierliche Erker und Ecktürmchen, am untern überdeckte Säulengänge, Lauben genannt. Die Häuser schauen mit dem Giebel nach der Straße hin und sind mit kunstvollem Schnitzwerk geziert. Auf einem Felsen in der Stadt ragt die kaiserliche Burg hervor, von welcher die Mark Brandenburg ihre ersten Hohenzollern erhielt. Im 15. und 16. Jahrhundert lebten hier Hans Sachs, Dürer, Bischer u. a. Fürth, gewerbreich. Erlangen, evang. Uni- versität. Bayreuth, fabriktätig. Bamberg, bedeutende Gärtnereien. Würzburg, Universität. Kis singen, Badeort. — In Rheinbayern liegen: Spei er und Kaisers- lautern. Speier war eine Zeitlang Begräbnisplatz der deutschen Kaiser. § 61. .Des Deutschen Ziciches Umfassung. a. Der König von Preußen ist deut- scher Erb-Kaiser. Seine Residenz ist Berlin. Er ist der Kriegsherr und oberste Führer aller deutschen Armeen. Die Gesetze werden von dem Bundesrate und dem Reichstage beraten und festgestellt, vom Kaiser, wenn er sic bestätigt, verkündigt. Der Bundesrat besteht aus den Abgesandten der deutschen Regierungen. An der Spitze des Bundesrats steht der Reichskanzler. Die Mitglieder des Reichstags wählt das Volk. Je 100 000 Einw. wählen einen Abgeordneten für einen Zeitranni von 5 Jahren. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche nach vollendetem 25. Jahre. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch Abgabe ge- schlossener Stimmzettel. — Der Bundesrat und der Reichstag halten ihre Versammlungen in Berlin ab. — b. Das Reich hat eine gemeinsame Kriegsmacht, welche unter dem Kaiser steht. Sie zerfällt in das Landheer und in die Seemacht (Kriegsmarine). Das Landheer besteht aus Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Pionieren und Train-Kolonnen. Auch sind besondere Abteilungen zum Krankendienste, sowie für Eisenbahn-, Luftschiff- fahrt- und Telegraphen-Verwaltung bestimmt. Zur Kavallerie gehört die leichte Reiterei (Husaren und Dragoner) und die schwere Reiterei (Ulanen und Kürassiere); neuerdings ist die gesamte Kavallerie mit Lanzen bewaffnet. Die Artillerie zerfällt in Festungs- und

9. Nr. 22 - S. 32

1904 - Breslau : Hirt
32 Die Verwaltung im Königreich Preußen. §45. die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen, Hannover, welche 54—67 E. auf 1 qkm haben. Am dichtesten ist die Bevölkerung in der Rheinprovinz (208 E. auf 1 qkm), in Westfalen (158 E. auf 1 qkm), in Hessen-Nassau und Schlesien (etwa 115 E. 'aus 1 qkm). Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. In: N. ist die plattdeutsche Mundart vorherrschend, im S. wird hochdeutsch gesprochen. In Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen wohnen noch viele Slaven, welche polnisch reden. Im äußersten O. wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen. Im n. Schleswig aber ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa % der Bewohner bekennen sich zur evangel., i/g zur römisch-kathol. Kirche. V2 Million sind Juden oder gehören Sekten an. In der Rheinprovinz und Posen bilden die Katholiken die erhebliche Mehr- zahl, in Schlesien, Wcstprenßen und Westfalen die etwas größere Hälfte. In den übrigen Provinzen machen sie nur einen kleinen Anteil aus. Aufgaben. 1. Welche Gebirge liegen in Preußen? 2. Von welchen Flüssen wird es durchzogen? 3. Nenne wichtige Kanäle Preußens und gib an, was ste verbinden! 4. Welches find a. die fruchtbarsten, b. die unfruchtbarsten Gegenden Preußens? 5. Nenne Weinorte! 6. Wo wird Flachs gebaut? wo Hopfen? Zuckerrüben? 7. Wo blüht Pferde- und Nindvieh;ucht? 8. Wo stnd Torfbrüche? 9. Welche Orte find durch Nergbau und Fabriktütigbeit bekannt? 10. Wo stnd Salinen? 11. Wo wird Steinsalz gewonnen? 12. Nenne Mineralquellen! 13. Nenne Seebäder! 14. Welche Städte stnd durch Seehandel bekannt? 15. Welches stnd bedeutende Handelsstädte im Ninnen- lande? 16. Zähle in jeder Provinz die größten Städte (solche mit 50 000 G. n. mehr) auf! 17. Nenne a. die Nniversttüten, b. die Festungen, e. die Negiernngsbesirkstädte Preußens! 18. Vergleiche die linke Oderfeite Schlestens mit der rechten! 19. Ver- gleiche die Nheinprovin; mit der Provinz Posen! 20. Worin gleichen stch Schießen und die Nheinprovinz? 21. Worin gleichen stch Pommern und Schleswig-Holstein? 22. Ln welchen Provinzen ist die Bevölkerung rein deutsch, in welchen gemischt? § 45. Die Verwaltung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Ordensverleihung. Die oberste Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Es gibt je einen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, für die Finanzen, für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelcgenheiten, für Handel und Gewerbe, für das Innere, für die Justiz, für das Kriegswesen, für die Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für die öffentlichen Arbeiten, für das königliche Hans. Alle Regierungsakte des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers. Bis zum Jahre 1850 hatte der König von Preußen das Recht, Gesetze zu geben ohne Mitwirkung des Volkes. Seit 1850 ist die Macht des Königs beschränkt. Preußen wird jetzt nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem Herrenhanse und dem Abgeordnetcnhause. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, aus erblichen Mitgliedern des hohen Adelstandes, aus solchen Mitgliedern, die der König aus Lebenszeit ernennt. Auch haben die großen Städte und die Universitäten das Recht, ein Mitglied ins Herrenhaus zu schicken. — Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Jeder Preuße, der wenigstens 24 Jahre alt ist, mindestens 6 Monate in der Gemeinde wohnt, keine Armenunterstützung empfängt, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet und in die Urwählerliste eingetragen ist, ist Urwähler. Die Urwähler wählen die Wahlmänner, und diese wählen dann den Abgeordneten. Die Abgeordneten vertreten ihre Wähler 5 Jahre lang. Zu jedem Gesetze ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtages erforderlich. Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Die Provinzen zerfallen in Regierungsbezirke, diese in Kreise, diese in Stadt- und Amtsbezirke. Letztere werden gebildet aus einer größern oder aus mehreren kleineren Landgemeinden oder aus Gutsbezirken. An der Spitze

10. Nr. 23 - S. 10

1904 - Breslau : Hirt
10 Europa im allgemeinen. §9. die Wandervölker (Nomaden), deren Reichtum in Viehherden besteht, mit denen sie umherziehen. Bildung verbreitet sich nur dann unter einem Volke, wenn es feste Wohnplätze hat, Ackerbau, Gewerbe und Handel treibt. o. Religion. Ganz ohne Religion ist kein Volk der Erde. Die christliche Religion zählt über 550 Millionen Bekenner. Sie hat sich im Lanfe der Jahrhunderte in verschiedene Hanptbekenntnisse (Konfessionen, Kirchen) geteilt; die bekanntesten sind: 1) die römisch-katholische, 2) die griechisch-katholische, 3) die evangelisch-lutherische und evnngelisch-reformierte (zusammen oft die protestantische genannt). Außer diesen gibt es noch zahlreiche christliche Sekten. Zu den Religionen, die nur einen Gott ver- ehren, gehören außer der christlichen noch die mosaische (jüdische) und die m o hammedanische (Islam). Die Völker, welche mehrere Götter verehren, nennt man Heiden. Die meisten Bewohner Europas bekennen sich zur christlichen Religion. In N.-Afrika und Vorder-Asien gehört die Mehrzahl der Bewohner zum Islam. In dem übrigen Afrika und Asien, sowie in Amerika und Australien sind die Eingeborenen zum größten Teil noch Heiden. Doch arbeiten unter ihnen Missionare. Juden sind über die ganze Erde zerstreut. Etwa 740 Millionen Menschen sind noch Heiden. ck. Gtaatsverfassung. Die Menschen bilden eine Menge von Ge- sellschaften, die sich unter bestimmten Gesetzen vereinigt haben, um in Ruhe und Sicherheit miteinander zus leben. Solche Menschengesellschaften nennt man Staaten. Die Staaten werden entweder von einem erblichen Fürsten (Kaiser, König, Großherzog usw.) beherrscht und heißen dann Monarchien (Kaiserreich, Königreich usw.), oder sie wählen sich ein Oberhaupt (einen Präsidenten) immer nur ans wenige Jahre und heißen dann Freistaaten oder Republiken. Wenn in einem Staate die Unter- tanen dem Monarchen gegenüber rechtlos sind, so ist der Staat eine Despotie (z. B. Persien), der Monarch ein Despot. Hat in einem Staate der Monarch allein die gesetzgebende Macht, so ist der Staat eine unbeschränkte Monarchie (z. B. Rußland). Wird aber der Staat nach einer Verfassung (Konstitution) regiert, kraft deren auch die Volksvertretung bei der Gesetzgebung beteiligt ist,'so ist er eine beschränkte oder konsti- tutionelle Monarchie (z. B. Preußen). Nur die ganz wilden, umher- schweifenden Völker bilden keine Staaten; die einzelnen Familien derselben gehorchen nur ihren Oberhäuptern. Alle lassen sich höchstens von dem Bejahrtesten oder Stärksten unter ihnen als Häuptling regieren. — Die Ausdrücke Staat und Volk sind nicht zu verwechseln. Ein Volk kann mehrere Staaten bilden (z. B. das deutsche Volk); wiederum können in einem Staate mehrere Völker wohnen (z. B. in Rußland, in Österreich- Ungarn, in der Türkei). Iii. Europa. § 9. Kuropa im allgemeinen, a. Lage. Europa ist von Asien durch das Uralgebirge, den Uralfluß und den Kaspischen See getrennt.
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